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   OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15253
OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97 (https://dejure.org/1998,15253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.1998 - 2 Wx 104/97 (https://dejure.org/1998,15253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 1998 - 2 Wx 104/97 (https://dejure.org/1998,15253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer Garage auf einem vormaligen Kraftfahrzeugstellplatz; Unkommentierte Rückgabe einer Bauzeichnung; Genehmigung eines Garagenbaus; Errichtung einer Garage unter Missachtung eines Wegerechts; Verbot widersprüchlichen Verhaltens; Schaffung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97
    Widersprüchliches Verhalten ist aber mißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BGHZ 32, 279; 94, 354) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1992, 834).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97
    Sollten allerdings den Antragstellern weitere Zeichnungen und Baupläne des Antragsgegners hinsichtlich des Garagenbaus vorgelegt worden sein (vgl. Schriftsätze der Antragsteller vom 11.01.1996 S. 3: "Zeichnungen" sowie vom 02.09.1996 S. 3 Bl. 62 d.A. "Baupläne" und sollten sie durch eigene Unterschrift den Bauplan des Antragsgegners gegenüber der Baubehörde genehmigt haben, so könnte dem Antragsgegner der Nachweis gelingen, daß die Antragsteller sehenden Auges den Überbau der Garage genehmigt haben; eine derartige ausdrückliche bewußte Genehmigung würde zum Ausschluß ihres Beseitigungsanspruchs nach § 1004 BGB führen (vgl. BayObG NJW-RR 1991, 1041, OLG Hamm NJW-RR 1996, 971, 973).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97
    Sollten allerdings den Antragstellern weitere Zeichnungen und Baupläne des Antragsgegners hinsichtlich des Garagenbaus vorgelegt worden sein (vgl. Schriftsätze der Antragsteller vom 11.01.1996 S. 3: "Zeichnungen" sowie vom 02.09.1996 S. 3 Bl. 62 d.A. "Baupläne" und sollten sie durch eigene Unterschrift den Bauplan des Antragsgegners gegenüber der Baubehörde genehmigt haben, so könnte dem Antragsgegner der Nachweis gelingen, daß die Antragsteller sehenden Auges den Überbau der Garage genehmigt haben; eine derartige ausdrückliche bewußte Genehmigung würde zum Ausschluß ihres Beseitigungsanspruchs nach § 1004 BGB führen (vgl. BayObG NJW-RR 1991, 1041, OLG Hamm NJW-RR 1996, 971, 973).
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